· Fachbeitrag · Praxisfall
Verlust der Gemeinnützigkeit: Wann bei einer Schenkung nachträglich Schenkungsteuer droht
| Verliert ein Verein die Gemeinnützigkeit, können Spenden, die den Freibetrag überschreiten, nachträglich der Schenkungsteuer unterworfen werden. Dieses Schicksal droht Ihnen dann, wenn Sie den konkreten Betrag „falsch“ verwendet haben. |
Frage: Unser Verein hat vor 3 Jahren eine Spende in Höhe von 20.000 Euro erhalten. Leider haben wir letztes Jahr die Gemeinnützigkeit verloren. Fällt jetzt nachträglich Schenkungsteuer an und wie können wir das verhindern?
Antwort: Es kommt darauf an, wie Sie die Spende verwendet haben. Der Verlust der Gemeinnützigkeit muss nicht zwingend zur Besteuerung führen.
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