· Fachbeitrag · Praxisfall
Wann sind Einnahmen durchlaufende Posten?
| Bei Veranstaltungen, die der Verein organisiert, werden die Kosten oft auf die Mitglieder umgelegt. Vielfach verkennt der Verein dabei aber die steuerlichen und buchhalterischen Folgen. |
Frage: Unser Sportverein organisiert für Mitglieder regelmäßig Fahrten zu Fußballspielen. Die Kosten (Bus und Tickets) legen wir auf die Mitglieder um. Nun sind wir darauf hingewiesen worden, dass wir damit Einnahmen haben, die in den steuerpflichtigen Bereich fallen. Sind das keine durchlaufenden Posten?
Antwort: Für einen durchlaufenden Posten genügt es nicht, dass die Kosten nur umgelegt werden. Ein durchlaufender Posten setzt voraus, dass die Beträge für jemanden anderen vereinnahmt werden, also im Namen und für Rechnung eines Dritten. Das ist in Vereinen meist nicht der Fall.
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