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  • · Fachbeitrag · Rechnungslegung

    Vermögenserträge versus Vermögensumschichtung: Darum sollten Sie den Unterschied kennen

    | Bloße Vermögensumschichtungen führen bei gemeinnützigen Körperschaften nicht zu einer zeitnahen Mittelverwendung der dabei frei werdenden Mittel. Etwas anderes gilt für Vermögenserträge. Hier handelt es sich um zeitnah zu verwendende Mittel, die nur anteilig ‒ zu einem Drittel der Überschüsse ‒ der freien Rücklage zugeführt werden können. Deswegen sollten Sie wissen, wann ein Vermögensertrag und wann eine Vermögensumschichtung vorliegt. Das FG Niedersachsen sieht das in einer aktuellen Entscheidung eher fiskalisch. Das letzte Wort hat aber der BFH. |

    Der Fall vor dem FG Niedersachsen

    Eine Stiftung erhielt aus Beteiligungen an einem Fonds in der Rechtsform einer GmbH jährliche Ausschüttungen. Teils resultierten diese Erträge aus Zinsen, teils aus Vermögensumschichtungen, die die GmbH vornahm.

     

    Stiftung trennt Ausschüttungen in Zinserträge und Umschichtungen

    Die Stiftung unterteilte die Ausschüttungen bei der Aufstellung ihrer Jahresabschlüsse in Zinserträge und Veräußerungserlöse/Vermögensumschichtungen Die Zinserträge ordnete sie den zeitnah zu verwendenden Mitteln im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO zu. Die Veräußerungserlöse führte sie als Umschichtungsgewinne dem Stiftungsvermögen zu und erfasste diese nicht als zeitnah zu verwendende Mittel.