· Fachbeitrag · Reitvereine
FG Baden-Württemberg: Leistungen für Pensionspferdehaltung nicht steuerbegünstigt
| Das FG Baden-Württemberg hat sich zur steuerlichen Behandlung der Pensionspferdehaltung in gemeinnützigen Reitsportvereinen geäußert. Ergebnis: Es handelt sich ertragsteuerlich nicht um einen Zweckbetrieb. Und die Umsätze aus der Pensionspferdehaltung sind auch nicht von der Umsatzsteuer befreit. |
Das „Nein“ zum ertragsteuerlichen Zweckbetrieb
Die Frage nach der Zweckbetriebszuordnung hatten Rechtsprechung und Finanzverwaltung bisher nicht eindeutig beantwortet.
Frage war bisher offen
Der BFH geht davon aus, dass der Pferdepensionsbetrieb grundsätzlich ein Zweckbetrieb sein kann. Er hält es aber für fraglich, ob die Zwecknotwendigkeit nach § 65 AO erfüllt ist; ob also die Satzungszwecke nur durch einen solchen Geschäftsbetrieb erreicht werden können (BFH, Urteil vom 19.2.2004, Az: V R 39/02; Abruf-Nr. 041417).
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