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  • 28.03.2025 · Nachricht · Rücklagen

    Betriebsmittelrücklage: Höhe richtet sich nach den Einnahmen

    | Zu den zweckgebundenen Rücklagen nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO gehören auch Betriebsmittelrücklagen. Sie dienen dazu, periodisch wiederkehrende Ausgaben (z. B. Löhne, Gehälter, Mieten) zu finanzieren und so den Mittelbedarf für eine angemessene Zeitperiode sicherzustellen (AEAO Ziffer 4 zu § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO). Das FinMin Sachsen-Anhalt hat sich jetzt zur Ermittlung der Höhe der Betriebsmittelrücklagen geäußert. |