02.03.2021 · Nachricht · Spenden
„Ortsverschönerung“: Mitgliedsbeitrag ist als Spende abziehbar
| Der Gesetzgeber hat mit dem Jahressteuergesetz 2020 in § 52 AO die Zwecke Heimatpflege und -kunde um den Zweck „Ortsverschönerung“ ergänzt. Mitglieder solcher „Ortsverschönerungsvereine“ können für ihren Mitgliedsbeitrag den Spendenabzug nach § 10b Abs. 1 S. 8 EStG geltend machen. Das hat die Bundestagsabgeordnete Antje Tillmann in ihrer Funktion als finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion dem VB-Autor Michael Röcken auf dessen Anfrage mitgeteilt. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig