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  • 02.03.2021 · Nachricht · Spenden

    „Ortsverschönerung“: Mitgliedsbeitrag ist als Spende abziehbar

    | Der Gesetzgeber hat mit dem Jahressteuergesetz 2020 in § 52 AO die Zwecke Heimatpflege und -kunde um den Zweck „Ortsverschönerung“ ergänzt. Mitglieder solcher „Ortsverschönerungsvereine“ können für ihren Mitgliedsbeitrag den Spendenabzug nach § 10b Abs. 1 S. 8 EStG geltend machen. Das hat die Bundestagsabgeordnete Antje Tillmann in ihrer Funktion als finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion dem VB-Autor Michael Röcken auf dessen Anfrage mitgeteilt. |