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  • · Fachbeitrag · Spenden

    Zahngoldsammlung: So bleibt der Erlös steuerfrei

    | Dass bei Zahngoldsammlungen die pauschalierte Gewinnermittlung für Altmaterial zulässig ist, ist seit der Entscheidung des FG Thüringen aus dem Jahr 2015 „state of the art“. Doch es geht noch besser. In der Neufassung des AEAO (Nr. 11 zu AEAO) hat die Finanzverwaltung klargestellt, dass Zahngoldsammlungen sogar komplett steuerfrei bleiben können. |

     

    Hintergrund | Wenn eine gemeinnützige Einrichtung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Zahngold sammelt und verwertet, ist das ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt aber vor, wenn die Spender erklären, dass

    • das Zahngold von der Einrichtung im Namen und auf Rechnung der Spender verwertet werden soll und