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  • · Fachbeitrag · Sportliche Veranstaltungen

    Bezahlte Sportler und die 400-Euro-Grenze: Was ist Vergütung und was Aufwandsersatz?

    | Sind Einnahmen aus sportlichen Veranstaltungen noch dem steuerbegünstigten Zweckbetrieb zuzurechnen oder gehören sie in den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb? Diese Frage poppt vor allem bei Betriebsprüfungen im „semiprofessionellen“ Bereich regelmäßig auf. Der Verein kann zum Zweckbetrieb optieren, wenn er Amateursportlern maximal 400 Euro im Monat zahlt. Das steht in § 67a AO . Erfasst diese 400-Grenze aber alle Zahlungen oder darf der Verein Aufwandsersatz zusätzlich zahlen? Mit dieser Frage hat sich das FG Niedersachsen befasst. |

    Wann sportliche Veranstaltungen als Zweckbetrieb gelten

    Sportliche Veranstaltungen können laut Gesetz in zwei Fällen ein Zweckbetrieb sein (§ 67a A0):

     

    • Die Einnahmen aus allen sportlichen Veranstaltungen sind nicht höher als 45.000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) pro Jahr. In dem Fall werden die Veranstaltungen pauschal als Zweckbetrieb behandelt, auch wenn bezahlte Sportler beteiligt sind.