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  • · Fachbeitrag · Vereinssteuerrecht

    Bezahlte Sportler im Zweckbetrieb: Wie muss der Nachweis bei der 450-Euro-Grenze erfolgen?

    | Ein Verein, der Sportler bezahlt, kann grundsätzlich keinen pauschalen Aufwandsersatz ansetzen, um so die Einhaltung der 450-Euro-Zweckbetriebsregelung nachzuweisen. Das hat der BFH klargestellt. VB erklärt, worum es geht und wie Ihr Verein bei Bedarf sicherstellt, dass sportliche Veranstaltungen im Zweckbetrieb bleiben und nicht zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mutieren. |

    Die Zweckbetriebsregelung bei sportlichen Veranstaltungen

    Eine sportliche Veranstaltung kann in zwei Fällen als Zweckbetrieb einzustufen sein (§ 67a AO):

     

    • Die Einnahmen aus allen sportlichen Veranstaltungen sind nicht höher als 45.000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) pro Jahr. Dann erfolgt eine pauschale Behandlung als Zweckbetrieb, auch wenn bezahlte Sportler beteiligt sind.