· Fachbeitrag · Sportverein
Sportveranstaltungen: So werden sie steuerlich behandelt
| Für sportliche Veranstaltungen eines Sportvereins gelten ertragsteuerlich (also bei Körperschaft- und Gewerbesteuer) die Sonderregelungen des § 67a AO . Umsatzsteuerlich gilt die Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 22b UStG . Beide Regelungen sind aber nicht deckungsgleich. |
Sportveranstaltungen als Zweckbetrieb
Sportliche Veranstaltungen eines Sportvereins sind grundsätzlich ein Zweckbetrieb, wenn die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer insgesamt 35.000 Euro nicht übersteigen (§ 67a Abs. 1 S. 1 AO). Das gilt unabhängig davon, ob der Verein bezahlte Sportler einsetzt.
Unter sportlichen Veranstaltungen sind die organisatorischen Maßnahmen eines Vereins zu verstehen, die es sowohl Mitgliedern als auch Nichtmitgliedern ermöglichen, Sport und Training zu betreiben (BFH, Urteil vom 25.07.1996, BStBl II 97, 154). Dazu gehören vor allem
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