· Nachricht · Steuergesetzgebung
Vereinsgastronomie: Ermäßigter Umsatzsteuersatz auch in 2023
| Der Bundestag hat am 22.09.2022 das „Achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen“ verabschiedet (Abruf-Nr. 231483 ). Darin befindet sich auch eine Regelung, die für Ihre Vereinsgastronomie interessant ist: Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen, mit der Ausnahme der Abgabe von Getränken, sollen im Jahr 2023 weiterhin dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen. VB bleibt für Sie am Ball. |
Quelle: Ausgabe 10 / 2022 | Seite 2 | ID 48622446