· Fachbeitrag · Steuergestaltung
Sportreisen: Auf Steuer- und Gemeinnützigkeitsrisiken achten
| Reisen gehören zu den Veranstaltungen, die in Vereinen mit am häufigsten angeboten und durchgeführt werden. Steuerlich sind sie nicht unproblematisch. Das gilt für die Frage der Steuerbegünstigung als Zweckbetrieb ebenso wie für Zuschüsse des Vereins zu den Teilnahmekosten und nicht zuletzt für die umsatzsteuerliche Behandlung. |
Ertragsteuerliche Behandlung
Sportreisen gelten grundsätzlich als sportliche Veranstaltungen im Sinne von § 67a AO. Voraussetzung dafür ist nach Auffassung der Finanzverwaltung aber, dass die sportliche Betätigung wesentlicher und notwendiger Bestandteil der Reise ist (zum Beispiel Reise zum Wettkampfort oder Training).
Reisen, bei denen die Erholung der Teilnehmer im Vordergrund steht (Touristikreisen), zählen dagegen nicht zu den sportlichen Veranstaltungen, selbst wenn anlässlich der Reise auch Sport getrieben wird (AEAO Nr. 4 zu § 67a).
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