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  • 28.02.2017 · Nachricht · Übungsleiterfreibetrag

    Für Vergütungen an „Auditor“ gilt nur der Ehrenamtsfreibetrag

    | Die Tätigkeit eines Auditors im Akkreditierungsverfahren für Bachelor- und Masterstudiengänge nach dem Bologna-Beschluss hat keine pädagogische Ausrichtung. Vergütungen fallen deswegen nicht unter den Freibetrag des § 3 Nr. 26 EStG. Diese Auffassung vertritt das FG Hessen. |