07.08.2015 · Fachbeitrag · Übungsleiterfreibetrag
Rettungshelfer im Hausnotruf: Ist Bereitschaftsdienst begünstigt?
| Sind Vergütungen für Rettungshelfer, die im Hintergrunddienst von Hausnotrufbetreibern nebenberuflich tätig sind, nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei? Über diese Frage muss demnächst der BFH entscheiden. Das FG Köln ist der Auffassung, dass auch diese Bereitschaftszeiten begünstigt sind. |
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