14.05.2018 · Nachricht · Übungsleiterfreibetrag
Tätigkeit als „Lehrarzt“ ist kein Fall des § 3 Nr. 23 EStG
| Die Ausbildungstätigkeit sogenannter Lehrärzte ist nicht nach § 3 Nr. 26 EStG begünstigt. Der Übungsleiterfreibetrag kann nicht gewährt werden, weil sich die Ausbildungs- nicht von der ärztlichen Haupttätigkeit trennen lässt. Dieser Meinung ist das FG Schleswig-Holstein. |
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