21.02.2018 · Nachricht · Übungsleiterfreibetrag
Vortragstätigkeit nicht mehr nach § 3 Nr. 26 EStG begünstigt?
| Das ist ein echter Paukenschlag: Das FG Köln ist der Meinung, dass nur Vortragstätigkeiten mit „pädagogischer Ausrichtung“ zur Inanspruchnahme des Übungsleiterfreibetrags nach § 3 Nr. 26 EStG berechtigen. Ein Professor, der u. a. Fortbildungsvorträge für Fachanwälte hält, erfüllt dieses Kriterium nicht. Man darf gespannt sein, was der BFH dazu sagt. Bei ihm ist nämlich die Nichtzulassungsbeschwerde anhängig. |
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