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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Die neue Kleinunternehmerregelung: Das bedeutet sie für die Vereinspraxis

    | Angehobene Bemessungsgrenzen in § 19 UStG, Nettogrenzen statt Bruttogrenzen und keine Prognosegrenzen mehr ‒ das sind die Auswirkungen der Anpassung der Kleinunternehmerregelung in § 19 UStG an das EU-Recht. VB zeigt Ihnen, was Sie zur Neuregelung wissen müssen. |

    So sieht die neue Kleinunternehmerregelung aus

    Die Kleinunternehmerregelung in § 19 UStG ist ab dem 01.01.2025 an das EU-Recht (die Mehrwertsteuersystem-Richtlinie) angepasst worden. Das führt im Einzelnen zu den folgenden Neuerungen:

     

    • Die Umsätze sind künftig steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro (bisher: 22.000 Euro) nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro (bisher: auf Grundlage einer Prognose 50.000 Euro) nicht überschreitet.