· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Die neuen Umsatzsteuerbefreiungen für Kinderbetreuung und Jugendhilfe
| Das „Jahressteuergesetz 2019“ (Abruf-Nr. 212750 ) hat für gemeinnützige Einrichtungen eine ganze Reihe von Änderungen bei den Umsatzsteuerbefreiungsregelungen mit sich gebracht. Dieser Beitrag befasst sich mit den Neuerungen für Einrichtungen der Kinder- und Jugendbetreuung, der Verpflegung von Schülern und Studenten und der Jugendhilfe. |
Neuerungen für die Kinder- und Jugendbetreuung
§ 4 Nr. 23b UStG ist an die Regelung im EU-Recht angepasst worden und hat jetzt folgenden Wortlaut:
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