· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Finanzverwaltung erweitert den Begriff des Museums
| Eintrittsgelder zu Museen unterliegen nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Nach § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG können sie auch steuerfrei sein. Das BMF hat vor dem Hintergrund eines BFH-Urteils die Steuerbegünstigung erweitert und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) geändert (Abschnitt 4.20.3 Abs. 1 und Abschnitt 12.5 Abs. 1). |
BFH: Steuerbegünstigte Eintrittsberechtigung auch für Kunstsammlungen
Der BFH hatte entschieden, dass die Steuerbegünstigung für Museen auch Kunstsammlungen einschließt, die eigens für die Ausstellung und damit nur vorübergehend zusammengestellt wurden. Es komme dabei nicht darauf an, ob Sonderausstellungen komplett aus den Sammlungsbeständen anderer Einrichtungen oder privater Leihgeber zusammengestellt seien oder aber nur zu einem geringen Anteil aus der eigenen Sammlung bestückt würden (BFH, Urteil vom 22.11.2018, Az. V R 29/17, Abruf-Nr. 206900).
Steuerbefreiung des § 4 Nr. 20a UStG
Künftig sind Eintrittsgelder zu Kunstausstellungen als Museen im Sinne des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG auch dann steuerfrei, wenn
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,70 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig