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  • 05.01.2015 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Jugendhilfeeinrichtungen: Subunternehmer nicht steuerbefreit

    | Subunternehmer von Trägern der freien Jugendhilfe sind nicht nach EU-Recht umsatzsteuerbefreit, weil es sich um keine „Einrichtungen mit sozialem Charakter“ im Sinn der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) handelt. Das entschied das FG Köln zu einer gGmbH, die für eine Einrichtung Betreuungsleistungen für Kinder und Jugendliche erbrachte. |