05.01.2015 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Jugendhilfeeinrichtungen: Subunternehmer nicht steuerbefreit
| Subunternehmer von Trägern der freien Jugendhilfe sind nicht nach EU-Recht umsatzsteuerbefreit, weil es sich um keine „Einrichtungen mit sozialem Charakter“ im Sinn der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) handelt. Das entschied das FG Köln zu einer gGmbH, die für eine Einrichtung Betreuungsleistungen für Kinder und Jugendliche erbrachte. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig