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  • 05.01.2015 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Kein ermäßigter Steuersatz für Übertragung von Senderechten

    | Für die Überlassung eines Senderechts an einer Sportveranstaltung gilt der Umsatzsteuerregelsatz. Das hat die OFD Frankfurt bekräftigt. |