20.02.2020 · Nachricht · Umsatzsteuer
Kein ermäßigter Steuersatz für Vermietung von Bootsliegeplätzen
| Ein gemeinnütziger Segel- und Motorwassersportverein, der Bootsliegeplätze auch an Nichtmitglieder vermietet, muss diese Entgelte dem vollen Umsatzsteuersatz unterwerfen. Zu diesem Schluss ist der EuGH gelangt. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig