01.10.2020 · Nachricht · Umsatzsteuer
Keine Steuerermäßigung für Überlassung von Bootsliegeplätzen
| Die Überlassung von Bootsliegeplätzen an Nichtmitglieder wird nicht ermäßigt besteuert. Das hat der BFH entschieden und damit das Urteil der Vorinstanz bestätigt. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig