· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Medienarbeit: Zuschuss an Gesellschafter ist steuerpflichtig
| Zahlungen an eine Tochtergesellschaft für kirchliche Medienarbeit sind unechte Zuschüsse und damit umsatzsteuerpflichtig. Das hat das FG Baden-Württemberg bei einer GmbH entschieden, die Medienarbeit macht und die erforderlichen Gelder jährlich beim Kirchenamt beantragt hat. |
Das FG sah alle Voraussetzungen für eine Steuerbarkeit erfüllt (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.09.2018, Az. 1 K 1967/17, Abruf-Nr. 206794):
- Zwischen der Leistung und dem erhaltenen Gegenwert bestand ein unmittelbarer Zusammenhang. Das gilt auch, wenn der Leistende keine Absicht hat, Gewinne zu erzielen und nur seinen Aufwand ersetzt bekommt.
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