· Nachricht · Umsatzsteuer
Mitarbeiterkantine: Umsätze einer gGmbH nicht begünstigt
| Umsätze einer Mitarbeiterkantine oder -cafeteria in einem Krankenhaus, die von einer gemeinnützigen GmbH betrieben werden, unterliegen dem regulären Steuersatz. Für die in Rede stehenden Umsätze und Leistungen kommt weder eine Steuerbefreiungsregelung noch eine Regelung zur Inanspruchnahme der ermäßigten Besteuerung in Frage ( FG Münster, Urteil vom 23.03.2023, Az. 5 K 2867/20 U, Abruf-Nr. 235558 ). |
Quelle: ID 49523134