· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Mitgliedsbeitrag als Entgelt für Zugang zu Leistungen: Höherer Vorsteuerabzug dank BFH?
| Bieten Sie Ihre Leistungen auch Nichtmitgliedern in nennenswertem Umfang an? Und zahlen diese dafür höhere Preise als Ihre Mitglieder? Dann könnte eine BFH-Entscheidung dazu führen, dass Sie Ihren Vorsteuerabzug im Verein optimieren können. |
Zugang zur Vergünstigungen als eigenständige Leistung
Im konkreten Fall hatte ein Supermarkt „Mitgliedern“ Rabatte eingeräumt.Diese entgeltliche Einräumung einer Berechtigung zum verbilligten Warenbezug (in Form einer „Mitgliedschaft“) ist für den BFH umsatzsteuerrechtlich eine selbstständige Leistung gegen Entgelt und nicht nur eine Nebenleistung zum Bezug der eigentlichen Leistung. Deswegen wird sie als eigene Leistung besteuert (BFH, Urteil vom 16.01.2020, Az. V R 42/17, Abruf-Nr. 214973).
So wirkt sich das BFH-Urteil im Vereinsbereich aus
Das BFH-Urteil ist auch für Vereine von Bedeutung, die Mitgliedern systematisch Rabatte auf ihre Angebote einräumen.
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