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  • 14.03.2021 · Nachricht · Umsatzsteuer

    Preisgelder für sportliche Erfolge sind nicht steuerpflichtig

    | Preisgelder, die ein Sportler für eine erfolgreiche Turnierteilnahme erhält, sind nicht umsatzsteuerpflichtig. Das hat der BFH im Fall eines Berufsreiters bestätigt. |