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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Schülerverpflegung: Zuschüsse können steuerpflichtig sein

    | Zahlt der Schulträger an einen Schulförderverein einen Zuschuss für die Essensausgabe an Schüler, kann dieser ein zusätzliches Entgelt oder ein echter, nicht der Umsatzsteuer unterliegender Zuschuss sein. Darauf weist die Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt in der Neufassung ihres Schreibens zur steuerlichen Behandlung von Schülermensen hin. |

     

    Echte Zuschüsse liegen vor, wenn die Zahlungen nicht aufgrund eines Leistungsaustauschverhältnisses erbracht werden. Das ist der Fall, wenn die Zahlungen nicht an bestimmte Umsätze gebunden sind, sondern unabhängig von einer bestimmten Leistung gewährt werden. Das gilt zum Beispiel für Personalkostenzuschüsse. Erhält der Schulförderverein dagegen einen Zuschuss für jedes verkaufte Essen, liegt ein steuerbares Entgelt von dritter Seite vor.

     

    PRAXISHINWEIS | Der Verkauf der Essen kann aber nach § 4 Nr. 18 oder Nr. 23 Umsatzsteuergesetz steuerbefreit sein, wenn die Voraussetzungen dieser Regelungen erfüllt sind (OFD Frankfurt, Schreiben vom 14.1.2014, Az. S 7181 A - 4 - St 16; Abruf-Nr. 141974).

    Quelle: Ausgabe 07 / 2014 | Seite 1 | ID 42763577