· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Sozialcatering: In diesen Fällen können Sie vom ermäßigten Umsatzsteuersatz profitieren
von Dipl.-Kfm., Dipl.-Finw. (FH) Michael Haubrich, Steuerberater, Solidaris Revisions-GmbH München
| Unter Sozialcatering versteht man das Catering insbesondere für Schulen, Kindergärten, Jugendgästehäuser, Seniorenheime, Pflegeheime und Krankenhäuser. Diese Einrichtungen haben häufig keine eigene Küche und beziehen deshalb ihre Essen von externen Catering-Unternehmen. Lange war unklar, in welchen Fällen hier der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent gilt. Ein Schreiben aus dem BMF schafft nun Klarheit. |
Beispiel zur Verdeutlichung
Das folgende Grundbeispiel und die anschließende Fortführung verdeutlichen, worum es in der Sache geht.
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Ein gemeinnütziger Verein betreibt einen Kindergarten und bietet dabei gegen gesondertes Essensgeld eine Mittagsverpflegung an. Das Mittagessen bezieht der Verein von einem Catering-Unternehmen. Das Catering-Unternehmen liefert das Essen beim Kindergarten an. Mitarbeiter des Kindergartens verteilen das Essen und es wird gemeinsam in einem Gruppenraum gegessen. |
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