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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Sozialcatering: In diesen Fällen können Sie vom ermäßigten Umsatzsteuersatz profitieren

    von Dipl.-Kfm., Dipl.-Finw. (FH) Michael Haubrich, Steuerberater, Solidaris Revisions-GmbH München

    | Unter Sozialcatering versteht man das Catering insbesondere für Schulen, Kindergärten, Jugendgästehäuser, Seniorenheime, Pflegeheime und Krankenhäuser. Diese Einrichtungen haben häufig keine eigene Küche und beziehen deshalb ihre Essen von externen Catering-Unternehmen. Lange war unklar, in welchen Fällen hier der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent gilt. Ein Schreiben aus dem BMF schafft nun Klarheit. |

    Beispiel zur Verdeutlichung

    Das folgende Grundbeispiel und die anschließende Fortführung verdeutlichen, worum es in der Sache geht.

     

    • Beispiel

    Ein gemeinnütziger Verein betreibt einen Kindergarten und bietet dabei gegen gesondertes Essensgeld eine Mittagsverpflegung an. Das Mittagessen bezieht der Verein von einem Catering-Unternehmen. Das Catering-Unternehmen liefert das Essen beim Kindergarten an. Mitarbeiter des Kindergartens verteilen das Essen und es wird gemeinsam in einem Gruppenraum gegessen.