· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Umsatzsteuerbefreiung der Leistungen: Was ist eine „Einrichtung ohne Gewinnstreben“?
| Der Begriff „Einrichtung ohne Gewinnstreben“ spielt eine wichtige Rolle, wenn es um die Frage geht, ob und wann bestimmte Leistungen gemeinnütziger Einrichtungen von der Umsatzsteuer befreit sind. Der EuGH hat dazu wichtige Klarstellungen getroffen. |
Um diese Steuerbefreiungen im UStG geht es
Bei den Umsatzsteuerbefreiungen nach deutschem Recht ist bei den folgenden Regelungen Voraussetzung, dass das Unternehmen eine Einrichtung ohne systematische Gewinnerzielung ist:
- § 4 Nr. 18 UStG befreit eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen, wenn sie von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder anderen Einrichtungen erbracht werden, die keine systematische Gewinnerzielung anstreben.
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