01.03.2023 · Nachricht · Umsatzsteuer
Verein für Verkehrserziehung: Training kann steuerfrei sein
| Bei einem Fahrsicherheitstraining kann es sich um „Kurse belehrender Art“ nach § 4 Nr. 22a UStG handeln, wenn die Schulungsmaßnahme zum Erwerb oder zur Erhaltung beruflicher Kenntnisse konkret geeignet ist. Das entschied der BFH im Fall eines gemeinnützigen Vereins mit dem Zweck, die Verkehrssicherheit und die Verkehrserziehung zu fördern. Er führte Sicherheitstrainings für Pkw und Motorräder und speziell ein Sicherheitstraining für Senioren durch. |
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