05.03.2015 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Wahrnehmung der Mitgliederinteressen ist nicht unternehmerisch
| Die Wahrnehmung der allgemeinen Interessen der Mitglieder ist keine unternehmerische Tätigkeit eines Vereins. Folglich sind Mitgliedsbeiträge, die für diese Leistungen vereinnahmt werden und entsprechende staatliche Zuschüsse nicht dem unternehmerischen Bereich zuzuordnen. Das hat der BFH für eine Unternehmervereinigung der Luft- und Raumfahrt klargestellt und den beantragten Vorsteuerabzug drastisch gekürzt. |
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