· Nachricht · Umsatzsteuer
Zuschuss: BMF klärt umsatzsteuerliche Behandlung
| Das BMF hat ein Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Zuschüssen herausgegeben, mit dem der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) geändert wird. In dem Schreiben geht es vor allem um die Abgrenzung zwischen einem Entgelt für eine Leistung an den Zuschussgeber und einem nicht steuerbaren „echten“ Zuschuss. |
Wichtig | VB wird auf das BMF-Schreiben (vom 11.06.2024, Az. II C 2 ‒ S 7200/19/10001 :028, Abruf-Nr. 242200) in der August-Ausgabe detailliert eingehen.
Weiterführende Hinweise
- Beitrag „Zuschuss für Sportanlagenbau auf Gelände des Zuschussgebers ist nicht steuerpflichtig“, vb.iww.de → Abruf-Nr. 49883227
- Beitrag „Frisch vom BFH: Zuschüsse für die Pflege von Sportanlagen können umsatzsteuerfrei sein“, VB 4/2022, Seite 6 → Abruf-Nr. 48131088
Quelle: Ausgabe 07 / 2024 | Seite 2 | ID 50076339