· Fachbeitrag · Unterstützung anderer Organisationen
Benefizveranstaltung für fremde Zwecke: Was müssen Vereine beachten?
| Ein Leser hat folgende Frage: „Unser Sportverein möchte den Erlös des diesjährigen Weihnachtsbasars einer Kinderhilfsorganisation spenden. Ist das möglich und wie wird diese Spende steuerlich und buchhalterisch behandelt?“ |
Mittelweitergabe
Verwendet der Verein die Erlöse nicht für eigene Zwecke, müssen die Grundsätze für die Mittelweitergabe beachtet werden. Gemeinnützige Vereine müssen ihre steuerbegünstigten Zwecke grundsätzlich selbst verwirklichen. Nach § 58 Nr. 2 AO ist es für die Gemeinnützigkeit unschädlich, wenn gemeinnützige Vereine maximal 50 Prozent ihrer Mittel einem anderen gemeinnützigen Verein oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zuwenden. Es kommt dabei nicht darauf an, ob der Empfänger die gleichen Satzungszwecke verfolgt wie der Zuwendungsgeber.
Die 50-Prozent-Grenze wird bezogen auf die Einnahmen und das Vermögen berechnet. Weitergegeben werden darf also bis zur Hälfte der gesamten im jeweiligen Jahr zufließenden Mittel zuzüglich der Hälfte der gesamten Vermögenswerte des Vereins. Es wäre also zu prüfen, ob die Zuwendung nicht höher ist als es sich nach dieser Berechnungsgrundlage ergibt.
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