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  • · Fachbeitrag · vereinsfinanzierung

    Die steuerliche Behandlungvon Lotterien und Tombolas

    | Lotterien und Tombolas sind eine gängige Möglichkeit, im Rahmen von Veranstaltungen Mittel zu erwirtschaften. Informieren Sie sich über die ertrag- und umsatzsteuerlichen Besonderheiten. |

    Die ertragsteuerliche Seite

    Der große Vorteil von Lotterien und Tombolas ist: Sind die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, sind sie ein Zweckbetrieb nach § 68 Nr. 6 AO. Überschüsse sind also körperschaft- und gewerbesteuerfrei.

     

    Behördliche Genehmigung erforderlich

    Lotterien und Ausspielungen sind Zweckbetriebe nach § 68 Nr. 6 AO, wenn sie