· Fachbeitrag · vereinsfinanzierung
Die steuerliche Behandlungvon Lotterien und Tombolas
| Lotterien und Tombolas sind eine gängige Möglichkeit, im Rahmen von Veranstaltungen Mittel zu erwirtschaften. Informieren Sie sich über die ertrag- und umsatzsteuerlichen Besonderheiten. |
Die ertragsteuerliche Seite
Der große Vorteil von Lotterien und Tombolas ist: Sind die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, sind sie ein Zweckbetrieb nach § 68 Nr. 6 AO. Überschüsse sind also körperschaft- und gewerbesteuerfrei.
Behördliche Genehmigung erforderlich
Lotterien und Ausspielungen sind Zweckbetriebe nach § 68 Nr. 6 AO, wenn sie
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