· Fachbeitrag · Vereinsmanagement
Betreuung von Flüchtlingen: Das müssen gemeinnützige Organisationen steuerlich beachten
von Ulrich Goetze, Steuerberater, Wunstorf
| Annähernd eine Million Flüchtlinge sind 2015 nach Deutschland gekommen. Unzählige Vereine und deren Helfer sind eingebunden in die Aufgaben der laufenden Hilfeleistung, der Gewährung von Unterkünften und der Integration von Asylbewerbern. Erfahren Sie nachfolgend, wie diese Tätigkeiten des Vereins steuerlich und gemeinnützigkeitsrechtlich einzuordnen sind. |
Fall aus der Praxis
Dass das Thema relevant ist, zeigt ein konkreter Fall aus Düsseldorf. Dort hat ein Finanzamt einen Sportverein, der Flüchtlingen unentgeltliche Sportangebote unterbreitet, angeschrieben und ihn darauf hingewiesen, dass dieses Engagement gemeinnützigkeitsrechtlich fragwürdig sei. Wo genau das Finanzamt das Problem sah, ist aus der Berichterstattung in der Presse nicht deutlich geworden. Der Fall zeigt aber, dass in diesen Dingen große Unsicherheit herrscht. VB versucht deshalb, Aufklärung zu betreiben.
Hilfe und Unterstützung für Flüchtlinge und Asylbewerber
Zur Förderung und Unterstützung des Engagements bei der Hilfe für Flüchtlinge hat das BMF verschiedene Billigkeitsmaßnahmen getroffen. Diese gelten im Zeitraum vom 1. August 2015 bis zum 31. Dezember 2016 (BMF, Schreiben vom 22.9.2015, Az. IV C 4 - S 2223/07/0015, Abruf-Nr. 145473).
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