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  • · Fachbeitrag · Vereinssteuerrecht

    Diese ‒ für Vereine wichtigen ‒ Musterprozesse hängen beim BFH und BVerfG

    | Vor dem BFH und dem BVerfG hängen eine ganze Reihe von Musterprozessen, die für gemeinnützige Organisationen interessant sind. VB bringt Sie auf den Stand der Dinge. |

    Betriebsausgaben eines nebenberuflich Übungsleiters

    Einnahmen aus der nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter sind bis zur Höhe des gesetzlich vorgesehenen jährlichen Freibetrags von 2.400 Euro steuerfrei. Überschreiten die Einnahmen den steuerfreien Betrag, dürfen die mit der nebenberuflichen Tätigkeit in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Ausgaben nur insoweit als Betriebsausgaben abgezogen werden, als sie den Betrag der steuerfreien Einnahmen übersteigen.

     

    Im Verfahren mit dem Az. III R 23/15 wird der III. BFH-Senat entscheiden, ob bei unter dem Freibetrag liegenden Einnahmen die über dem Freibetrag liegenden Ausgaben als Betriebsausgaben zum Abzug zuzulassen sind.

    Steuerhaftung: Kann Vorstand Pflichten delegieren?

    Kann sich der vertretungsberechtigte Vorstand seiner steuerlichen Pflichten entledigen, indem er dafür andere Personen bevollmächtigt (z. B. einen haupt-amtlichen Geschäftsführer)? Entgeht er damit der Haftung für Steuerschulden des Vereins? Diese Frage ist beim BFH unter dem Az. VII R 2/17 anhängig.

    Umsätze eines Bistros begünstigt zu besteuern?

    Ein gemeinnütziger Verein, der durch die Unterstützung von Personen, die wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands der Hilfe bedürfen, auch mildtätige Zwecke nach § 53 AO verfolgt, betreibt ein Bistro. Handelt es sich um einen Zweckbetrieb nach den §§ 65, 66, 68 Nr. 4 AO bzw. um ein Integrationsprojekt nach § 132 SGB IX in Verbindung mit § 68 Nr. 3c AO mit der Folge, dass auf die Umsätze der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG anzuwenden ist? Das FG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 07.11.2016, Az. 5 K 5372/14, Abruf-Nr. 195921) meint „Nein“. Was sagt der BFH? Das Verfahren mit dem Az. XI R 2/17 wird es zeigen.

    Gewinnpauschalierung bei Werbeeinnahmen

    Kann ein gemeinnütziger Verein, dessen Satzungszweck die Weiterbildung im medizinischen Bereich ist, für Einnahmen, die er erzielt, indem er bei einem medizinischen Kongress Standflächen an Pharmaunternehmen vermietet, die Gewinnpauschalierung nach § 64 AO nutzen? Stehen diese Werbemaßnahmen im ausreichenden Zusammenhang mit der steuerbegünstigten Tätigkeit? Darüber entscheidet der BFH im Verfahren mit dem Az. I R 27/17.

    Jugendreisen als begünstigter Zweckbetrieb

    Erfüllt ein Verein, der Kinder und Jugendliche aus allen sozialen Schichten fördert, die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, wenn er diesen Zweck hauptsächlich durch die Organisation und Durchführung von betreuten Jugendreisen verwirklicht? Stellt die Veranstaltung von Kinder- und Jugendreisen im vollen Umfang einen Zweckbetrieb dar? Der Musterprozess mit dem Az. V R 10/17 ist auch deswegen von Bedeutung, weil der BFH dort die Frage klären wird, ob bei Minderjährigen generell unterstellt werden kann, dass sie wirtschaftlich hilfsbedürftig sind.

    Freimaurer: Ist monogeschlechtlicher Verein gemeinnützig?

    Vor dem BVerfG ist unter dem Az. 2 BvR 1966/17 eine Verfassungsbeschwerde anhängig, die erreichen will, dass auch eine Freimaurerloge, in der nur Männer Mitglieder werden können, die Allgemeinheit fördert und gemeinnützig ist. Der BFH hat das in der Vorinstanz verneint (BFH, Urteil vom 17.05.2017, Az. V R 52/15, Abruf-Nr. 195587; VB 9/2017, Seite 7 → Abruf-Nr. 44838167).

    Kosten für ein Sky-Abo als Werbungskosten absetzbar?

    Immer noch (unter dem Az. VI R 24/16) anhängig ist die Frage, ob Vereinstrainer oder bezahlte Sportler, die den Bezahlsender Sky aus beruflichen Gründen im Abonnement beziehen, Abokosten als Werbungskosten geltend machen können.

    Sporttrainer im Auslandseinsatz und die Umsatzsteuer

    Liegt der Ort der sonstigen Leistung eines Sporttrainers ‒ hier eines selbstständigen Boxtrainers ‒ bei Wettkämpfen im Ausland gemäß § 3a Abs. 2 Nr. 3a UStG am Veranstaltungsort der jeweiligen Wettkämpfe? Kann die Leistung des Trainers auf einzelne Veranstaltungen im In- und Ausland aufgeteilt werden mit der Folge, dass bestimmte Leistungen umsatzsteuerfrei sind? Diese Fragen muss der BFH im Verfahren mit dem Az. XI R 7/17 beantworten.

    Umsatzsteuerbefreiung für nicht gemeinnützige Sportvereine

    Unter dem Az. V R 20/17 wird entschieden, ob Umsätze eines Golfclubs ohne Gewinnstreben (hier aus Nutzungsüberlassung von Golfbällen, Caddys und Golfanlage), der nach § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO keine gemeinnützigen Zwecken dienende Einrichtung ist, nach Art. 132 Abs. 1m MwStSystRL steuerfrei sind.

    Vorsteuerabzug für Mitgliedsbeiträge eines Berufsverbands

    Steht einem Berufs- und Wirtschaftsverband im Rahmen der Festsetzung der Umsatzsteuervorauszahlung der Vorsteuerabzug in vollem Umfang zu, weil er ausschließlich zum Vorsteuerabzug berechtigende steuerbare Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern für deren Mitgliederbeiträge erbringt? Über diese Frage entscheidet der BFH im Verfahren mit dem Az. V R 45/17.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2019 | Seite 10 | ID 45620241