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  • · Fachbeitrag · Vergütungen im Verein - Teil 4

    Der Übungsleiterfreibetrag: So nutzen ihn Vereine optimal aus

    | Der Übungsleiterfreibetrag ist für gemeinnützige Organisationen die attraktivste - und neben der Ehrenamtspauschale auch einzige - Möglichkeit, Mitarbeitern in begrenztem Umfang Vergütungen zu zahlen, ohne dass Steuern und Sozialabgaben anfallen. Die Übungsleiterpauschale ist im ganzen Komplex „Vergütung im Verein“ deshalb das interessanteste Instrument. Schöpfen Sie die Übungsleiterpauschale deshalb optimal aus. |

    Die Grundbedingungen

    Um den Übungsleiterfreibetrag in Anspruch nehmen zu können, müssen drei Bedingungen erfüllt sein (§ 3 Nr. 26 EStG):

     

    • Die Tätigkeit muss nebenberuflich sein.