· Fachbeitrag · Sozialversicherung
Entscheidungshilfe mit Mustervertrag: Wann sind Trainer und Übungsleiter sv-pflichtig?
| In kaum einem anderen Bereich werden mehr Fehler gemacht als bei der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Trainern und Übungsleitern. Vereine gehen oft von einer selbstständigen Tätigkeit aus („Honorarvertrag“), ohne zu prüfen, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen. Das ist Thema des letzten Teils der Beitragsreihe (inklusive eines Mustervertrags). |
Vertrag und tatsächliche Verhältnisse
Der Sozialversicherungsstatus kann durch die vertragliche Regelung nicht positiv gestaltet werden. Es kommt immer auf die tatsächlichen Verhältnisse an. Steht eine Prüfung an, ist der Vertrag mit dem Trainer/Übungsleiter aber immer Ansatzpunkt bei der sozialversicherungsrechtlichen Bewertung. Eine ungeschickte Gestaltung kann also eine Selbstständigkeit ausschließen. Umgekehrt kann man sie aber nicht durch eine optimale Gestaltung herstellen.
Das sollte im Vertrag stehen
Lernen Sie nachfolgend Regelungen kennen, die Sie in den Vertrag aufnehmen sollten. Je weniger davon tatsächlich erfüllt sind, um so eher wird es sich um eine abhängige Beschäftigung handeln.
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