· Fachbeitrag · Vergütungen
So wirkt sich die Erhöhung von Minijob-Grenze und Mindestlohn in der Praxis aus
| Minijobber können künftig 520 Euro statt 450 Euro durchschnittlich monatlich verdienen. Ab dem 01.10.2022 steigt zudem der Mindestlohn auf zwölf Euro pro Stunde. Die Minijob-Grenze orientiert sich damit an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen. VB macht Sie mit den Neuerungen für gemeinnützige Einrichtungen vertraut. |
Neuregelungen auch bei Überschreiten der Minijob-Grenze
Überschreitet der durchschnittliche Monatsverdienst die Minijob-Grenze, liegt kein Minijob mehr vor. Ausgenommen hiervon sind gelegentliche nicht vorhersehbare Überschreitungen. Diese Regelung ergibt sich bisher ausschließlich aus den Geringfügigkeits-Richtlinien. Künftig ist dieses Überschreiten gesetzlich geregelt. Gelegentlich ist dann ein unvorhersehbares Überschreiten bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres. Darüber hinaus darf die Überschreitung maximal 520 Euro monatlich betragen, sodass auf Jahressicht ein maximaler Verdienst bis zur Höhe des 14-fachen der Minijob-Grenze möglich ist.
Ein Minijobber darf also grundsätzlich 6.240 Euro über zwölf Monate und in begründetem Ausnahmefall höchstens 7.280 Euro im Jahr verdienen.
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