· Fachbeitrag · Vermögensverwaltung
Ausgliederung von Zweckbetrieben: Sind sie gemeinnützigkeitskonform?
| Die Vermögensverwaltung stellt bei gemeinnützigen Körperschaften einen Sonderfall dar. Sie bleibt ertragsteuerfrei, gehört aber nicht zu den satzungsmäßigen steuerbegünstigten Tätigkeiten. Deswegen ist es wichtig, die Vermögensverwaltung von nicht begünstigen wirtschaftlichen Tätigkeiten abzugrenzen. Damit Sie Probleme proaktiv lösen können, macht VB Sie in einer Serie mit den Einzelfällen vermögensverwaltender Tätigkeiten vertraut. Teil 6 beschäftigt sich mit der Ausgliederung von Zweckbetrieben. |
Die Anlässe für Ausgründungen
Die Ausgliederung von Zweckbetrieben auf gemeinnützige Tochtergesellschaften hat in der Regel keine steuerlichen oder gemeinnützigkeitsrechtlichen Gründe. Neben organisatorischen Gründen wird vor allem die Haftungsbegrenzung eine Rolle spielen. Es wird damit also verhindert, dass die wirtschaftlichen Risiken des Zweckbetriebs auf die Muttergesellschaft durchschlagen.
Steuerliche Behandlung der Beteiligung
Die Beteiligung an einer gemeinnützigen Kapitalgesellschaft fällt grundsätzlich in die steuerfreie Vermögensverwaltung. Damit entstehen steuerlich keine Unterschiede gegenüber der Besteuerung eines Zweckbetriebs innerhalb der Organisation.
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