· Fachbeitrag · Vermögensverwaltung
Gemeinnützige Organisation verkauft Beteiligung: BFH benennt steuerliche Folgen
| Verkauft eine gemeinnützige Körperschaft eine Beteiligung, stellt sich die Frage, ob die Erlöse zur Vermögensverwaltung oder zum steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gehören. Der BFH hat jetzt einen solchen Fall entschieden. VB stellt Fall und Urteil vor. |
Beteiligungsverkauf der gGmbH als Vermögensverwaltung?
Es ging um eine gemeinnützige GmbH im Bereich der Auftragsforschung. Sie war Alleingesellschafterin einer gewerblichen Tochter-GmbH. Aus ihrer Beteiligung erzielte die gGmbH neben Einnahmen aus Gewinnausschüttungen auch Einnahmen aus der Vermietung eines Grundstücks. Die gGmbH verkaufte die Beteiligung an der Tochtergesellschaft und ordnete die Erlöse der Vermögensverwaltung zu, unterlegte also den ermäßigten Umsatzsteuersatz.
BFH nennt Grundprinzipien der Besteuerung des Verkaufs
Der BFH hat sich in seiner Entscheidung mit den Grundprinzipien der Besteuerung solcher Verkäufe befasst. Im konkreten Fall hat er die Beteiligungsveräußerung nicht der Vermögensverwaltung zugeordnet, weil ein Mittelzufluss aus der Beteiligungsveräußerung erfolgte, der weder eine Zuwendung noch ein Vermögensertrag war (BFH, Urteil vom 10.12.2020, Az. V R 5/20, Abruf-Nr. 220746).
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