· Fachbeitrag · Werbeeinnahmen
Bandenwerbung: Steuerfreie Vermögensverwaltung oder wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb?
| Der Ärger, den der Deutsche Fußballbund (DFB) derzeit mit der Finanzverwaltung hat, rückt das Thema „Bandenwerbung“ wieder in den Blickpunkt. Ist es eine steuerfreie Vermögensverwaltung oder ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb? Weil Bandenwerbung nicht nur beim DFB sondern bei vielen Vereinen eine Rolle spielt, bringt VB deshalb Licht ins Dunkel. |
Bandenwerbung kann aktive oder passive Werbung sein
Vereinfacht ausgedrückt kann Bandenwerbung aktive und passive Werbung sein. Hält sich der Verein aus der Abwicklung des Werbegeschäfts heraus (passiv), liegt eine Vermögensverwaltung vor. Je mehr er sich jedoch einmischt (aktiv), desto weiter geht es in Richtung eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs.
Hier liegt das Problem des DFB: Er hatte die Werbeflächen an einen Sportvermarkter verpachtet, diesem aber nach Auffassung der Finanzverwaltung bei der Auswahl der Werbepartner keinen Spielraum gelassen. Er musste die Exklusivität des Generalsponsors und des Generalausrüsters der Nationalmannschaft berücksichtigen und Konkurrenzunternehmen ausschließen. Dieses aktive Eingreifen führt zu einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
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