29.06.2018 · Nachricht · Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
KG-Beteiligung fällt nicht in die Vermögensverwaltung
| Die Beteiligung einer gemeinnützigen Körperschaft an einer KG ist regelmäßig keine Vermögensverwaltung. Das gilt auch, wenn der Gesellschaftsanteil per Schenkung erworben wurde. Das entschied das FG Düsseldorf im Fall einer gemeinnützigen Stiftung, die aus einer Kommanditbeteiligung an einer GmbH & Co KG, die sie als Zustiftung erhalten hatte, eine Gewinnausschüttung bezog. |
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