· Fachbeitrag · Zweckbetrieb
Ausbildungsentschädigungen und Ablösen im Sport - Darauf sollten Vereine achten
von Ulrich Goetze, Steuerberater, Wunstorf
| In vielen Sportarten und in großen wie in kleinen Vereinen dreht sich bald wieder das „Spielerkarussell“. Dabei werden auch Ablösesummen oder Ausbildungsentschädigungen gezahlt, teilweise in beträchtlicher Höhe. In dem Zusammenhang stellen sich jede Menge Fragen: Wie sind die Zahlungen steuer- und gemeinnützigkeitsrechtlich einzuordnen? Wann werden sie beim abgebenden Club im Zweckbetrieb vereinnahmt bzw. wann müssen sie im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb versteuert werden? Hat der zahlende Verein den sofortigen Betriebsausgabenabzug? Wir geben die Antwort. |
Sportliche Veranstaltungen und Steuern
Da Ablösesummen oder Ausbildungsentschädigungen von der Finanzverwaltung als Einnahmen aus sportlichen Veranstaltungen im Sinne von § 67a AO angesehen werden, kommt es darauf an, dass der Verein die gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben erfüllt, damit das Geld einer sportlichen Veranstaltung zugeordnet werden kann.
Amateur- und Profisport werden getrennt behandelt
Im Gemeinnützigkeitsrecht nimmt der Sport eine Sonderstellung ein. Der Amateursport ist dem steuerbegünstigten Zweckbetrieb, der Profisport dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugeordnet.
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