· Fachbeitrag · Zweckbetriebe
Begünstigte Einnahmen von Tierschutzvereinen: FG Baden-Württemberg mit neuer Sicht der Dinge
| Das FG Baden-Württemberg hat die bisherige - vereinsfreundliche - Auffassung der Finanzverwaltung zu den Zweckbetriebseinnahmen von Tierheimen eingeschränkt. Ist die Vermittlung Hauptzweck, sind die Vermittlungsgebühren dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen. |
Die steuerliche Ausgangslage
Tierheime und die Vermittlung von Tieren sind bei gemeinnützigen Tierschutzvereinen grundsätzlich ein Zweckbetrieb. Zu den begünstigten Leistungen gehören nach Auffassung der Finanzverwaltung (OFD Frankfurt, Schreiben vom 9.8.2005, Az: S 0171 A - 79 - St II 1.03)
- die Aufnahme und Versorgung von Fundtieren, für die das Tierheim eine jährliche Pauschalvergütung von der Kommune erhält,
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