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  • 02.11.2021 · Nachricht · Zweckbetriebe

    Beim BFH: Sind Leistungen für Chefarztambulanzen begünstigt?

    | Überlässt ein gemeinnütziges Krankenhaus Räumlichkeiten sowie Personal- und Sachmittel gegen Entgelt an Krankenhausärzte zur Durchführung von ambulanten Behandlungen im Rahmen ihrer genehmigten Chefarztambulanzen, fallen die Erträge daraus in den Zweckbetrieb des Krankenhauses. Dass nicht das Krankenhaus, sondern der von ihm beschäftigte Arzt abrechnet, spielt dabei keine Rolle. Diese Ansicht vertritt das FG Münster. Letztlich entscheiden muss aber der BFH. |