Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 26.04.2024 · Nachricht · Zweckbetriebe

    BFH: Personal- und Sachmittelgestellung eines Krankenhauses für ambulante Behandlungen sind kein Zweckbetrieb

    | Führen angestellte Ärzte eines Krankenhauses ambulante Behandlungen durch, zu denen Sie nach § 116 SGB V ermächtigt sind, und stellt das Krankenhaus dafür Personal und Sachmittel bereit, fallen die Einnahmen daraus in den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Das hat der BFH klargestellt. |