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  • · Fachbeitrag · Zweckbetriebe

    BFH-aktuell: Ligabetrieb eines Sportverbands ist kein Zweckbetrieb

    | Die Tätigkeit eines Sportdachverbands bei der Organisation der Profiligen und -meisterschaften ist nicht steuerbegünstigt. Es handelt sich dabei um keinen Zweckbetrieb „Sportliche Veranstaltung“ im Sinne von § 67a AO . Das hat der BFH entschieden. |

    Der Fall vor dem BFH

    Die Entscheidung drehte sich um einen gemeinnützigen Bundessportverband. Zu dessen Aufgaben gehörten u.a. das Ansetzen der Wettkämpfe der Bundesligen und die Organisation der deutschen Mannschaftsmeisterschaften sowie nationaler und internationaler Turniere und Veranstaltungen.

     

    Das Finanzamt behandelte Einnahmen aus Wettkampfgenehmigungen, Startgeldern, Ordnungs- und Strafgeldern, die mit dem bezahlten Sport in Zusammenhang standen, als steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Dagegen wehrte sich der Verband mit der Klage vor dem BFH. Dieser gab aber dem Finanzamt Recht. Die Aktivitäten des Verbands im Zusammenhang mit dem Bereich Bundesligen/Mannschaftsmeisterschaften seien als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zu beurteilen (BFH, Urteil vom 24.6.2015, Az. I R 13/13, Abruf-Nr. 180414).