02.03.2021 · Nachricht · Zweckbetriebe
Durchführung der Jägerprüfung ist ein Zweckbetrieb
| Wird ein gemeinnütziger Verein, zu dessen Zweck u. a. Naturschutz und Landschaftspflege durch Hege und Pflege von Wild gehört, mit der Durchführung der Jägerprüfung beliehen, fallen die Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang damit in den Zweckbetrieb. Diese Ansicht vertritt das FG Berlin-Brandenburg. Letztlich entscheiden wird aber erst der BFH. |
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